Die Aufnahme in ein stationäres Hospiz setzt bestimmte medizinische und formelle Voraussetzungen voraus. Diese Bedingungen werden im Folgenden Kapitel detailliert erläutert.

Medizinische Voraussetzungen

Die Aufnahme in eine stationäre Hospizeinrichtung setzt voraus, dass der Gast mindestens 18 Jahre alt ist und an einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung leidet, die bereits ein fortgeschrittenes Stadium erreicht hat. Eine Heilung ist ausgeschlossen, und es besteht eine begrenzte Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten. In solchen Fällen bietet ein Hospiz eine wertvolle Alternative, wenn keine weiterführende Krankenhausbehandlung mehr nötig oder gewünscht ist und die häusliche Pflege aufgrund spezieller Bedürfnisse nicht ausreichend ist.

Ärztliche Verordnung

Die vollstationäre Hospizpflege muss von einem Arzt verordnet werden. Die ärztliche Bescheinigung enthält die Diagnose, Prognose und eine Beschreibung der Krankheitssymptome. Diese Verordnung ist Voraussetzung für den Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Blumen im Außenbereich des Hospizes Lebensbrücke, die eine angenehme Atmosphäre schaffen.

Genehmigung und Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 95 % der zuschussfähigen Kosten. Die Verordnung gilt zunächst für 28 Tage und kann bei Bedarf verlängert werden. Privatversicherte sollten vorab mit ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Eine Bezahlung zur Sicherung eines Hospizplatzes ist ausgeschlossen, um eine bedarfsgerechte Vergabe sicherzustellen.

Freiwilligkeit und persönliche Entscheidung

Zuletzt ist es wichtig, dass die Entscheidung für einen Hospizaufenthalt freiwillig getroffen wird. Dieser Schritt ist häufig mit emotionaler Belastung, Unsicherheit und vielen Fragen verbunden – sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Angehörigen. Hospize unterstützen diesen Entscheidungsprozess durch einfühlsame Beratungsgespräche und Begleitung, um Ängste abzubauen und Orientierung zu bieten.